Besondere Lernleistung und Facharbeit

Vor Beginn der Arbeit muss das Thema mit der Lehrkraft abgesprochen werden, die die Anfertigung der Arbeit betreut und begleitet. Wenn die schriftliche Ausarbeitung fertig ist, stellt die Schülerin oder der Schüler in einem Kolloquium die Ergebnisse und den Arbeitsprozess dar und beantwortet der Lehrkraft Fragen zum Inhalt der Arbeit. Das Kolloquium dient auch dazu, die Selbstständigkeit der Leistung der Schülerin oder des Schülers festzu­stellen. Das Ergebnis des Kolloquiums und ggf. die Präsentation der Arbeit gehen in die Bewertung ein.

Die Besondere Lernleistung ist nicht an ein Halbjahr gebunden. Sie muss innerhalb der Oberstufe erbracht und spätestens am Ende des Halbjahres 12/2 abgegeben werden. Thema und Note werden im Zeugnis der Jahrgangsstufe 13 ausgewiesen. Die Arbeitszeit beträgt bis zu einem Schuljahr.

Die Note der Besonderen Lernleistung kann nach Entscheidung der Schülerin oder des Schülers in die Qualifikation im Block II (Prüfungsbereich) eingebracht werden. Diese Note hat dann das gleiche Gewicht wie die Gesamtnote in einem fünften Prüfungsfach. Gehören zu der belegten Fächerkombination bereits fünf Prüfungsfächer, dann kann die BLL nur eingebracht werden, wenn sie das 5. Prüfungsfach ersetzt. In diesem Fall muss die BLL auch diesem Fach zugeordnet sein. Hat man beispielsweise die Fächerkombination 6 belegt (FS, FS, GW) und sich für das sprachliche Abiturprüfungsprofil entschieden, dann kann die BLL nur eingebracht werden, wenn sie in Mathematik oder einer Naturwissenschaft erstellt wurde. Sie kann dann ggf. die mündliche Abiturprüfung in diesem Fach ersetzen.

Die Facharbeit wird in der Jahrgangsstufe 12 angefertigt und muss einem der drei belegten Leistungsfächer zugeordnet sein. Die Arbeitszeit beträgt 12 Unterrichtswochen und die Abgabe erfolgt bis spätestens 6 Wochen vor Ende des Halbjahres 12/2. Thema und Note der Facharbeit werden im Halbjahreszeugnis 12/2 ausgewiesen. Die Note kann in einfacher Gewichtung in die Qualifikation im Block I (Qualifikationsbereich) einbezogen werden, wenn sie mit mindestens 5 Punkten bewertet wurde. Durch das Einbringen der Facharbeitsnote erhöht sich die Gesamtpunktzahl der Qualifikation im Block I, wodurch sich die Abiturdurchschnittsnote verbessern kann.

Bis zu drei Schülerinnen bzw. Schüler können gemeinsam eine BLL bzw. FA zu einem Rahmenthema anfertigen, sofern abgegrenzte Unterthemen vorliegen und die Leistungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler zweifelsfrei festgestellt und getrennt bewertet werden können.

Die Arbeit kann experimentelle oder praktische Anteile enthalten, z. B. wenn sie im Zusammenhang mit einem Praktikum erstellt wurde. Eine schriftliche Ausarbeitung, die die theoretischen Aspekte des Themas betrifft, ist aber unbedingt erforderlich.

Eine BLL / FA kann auf unterschiedliche Weisen entstehen, z.B.:

  • Eine selbstständige, schriftliche Arbeit über ein Thema, das im Fall der FA inhaltlich einem belegten Leistungsfach und im Fall der BLL einem Unterrichtsfach oder mehreren Unterrichtsfächern, also z. B. auch Informatik oder Philosophie, zugeordnet wird.
    Das Thema wird in Absprache zwischen der Schülerin oder dem Schüler und der Lehrkraft oder - bei einem fachübergreifenden Thema - den Lehrkräften vereinbart. Falls das Thema fachübergreifend ist, übernimmt eine Lehrkraft die Koordination der Betreuung und Bewertung. Diese Lehrkraft ist auch für die endgültige Themenstellung verantwortlich. Im Fall der BLL gehört zur Ausarbeitung auch die schriftliche Dokumentation des Arbeitsprozesses.
  • Eine schriftliche Arbeit, die im Rahmen eines geeigneten Wettbewerbs erstellt wurde.
    Nicht alle Wettbewerbe sind für die Erstellung einer BLL oder FA geeignet bzw. zugelassen. Wenn aber eine Wettbewerbsarbeit in die Qualifikation eingebracht werden soll, muss sie von einer Lehrkraft bewertet werden. Der erzielte Preis im Wettbewerb ist für die Note nicht entscheidend.
  • Eine schriftliche Arbeit, die aus einer Arbeitsgemeinschaft oder einem Projekt erwachsen ist.

Gegenüberstellung: Facharbeit / Besondere Lernleistung

 

Besondere Lernleistung

Facharbeit

Zuordnung des Themas zu einem Fach

 

  • Thema ist an existierende Unterrichtsfächer gebunden.
  • Thema kann auch aus einem nicht belegten Fach stammen.
  • Thema kann fächerverbindend sein, d. h. Anteile aus mehreren Fächern enthalten.
  • Kann die mündliche Abiturprüfung im fünften Prüfungsfach ersetzen, wenn sie diesem Fach zugeordnet ist.

 

  • Thema muss einem der drei belegten Leistungsfächer zugeordnet sein.

Betreuung

  • Schülerin oder Schüler vereinbart die Betreuung mit einer Lehrkraft der Schule, die in der Oberstufe unterrichtet.
  • Ersetzt die BLL ein Fach im Abiturprüfungsprofil, betreut die Lehrkraft des Fachkurses die Arbeit.

 

  • Lehrkraft des entsprechenden Leistungskurses.

Umfang

  • 20 – 25 maschinengeschriebene Seiten (ohne Anhang).
 
  • Soll 12 maschinengeschriebene Seiten nicht übersteigen (ohne Anhang).

Bearbeitungszeit

  • Bis zu einem Schuljahr.
 
  • 12 Unterrichtswochen (Vorbereitungszeit und Themenfindung werden nicht mitgezählt).

Termine

  • Abgabe der Ausarbeitung zum Ende des Halbjahres 12/2.
  • Kolloquium spätestens vor den Weihnachtsferien des 13. Schuljahres.
  • Note im Zeugnis 13.
 
  • Abgabe der Ausarbeitung spätestens 6 Wochen vor Ende des Halbjahres 12/2.
  • Kolloquium vor dem Schulhalbjahresende 12/2.
  • Note im Zeugnis 12/2.

Einbringung in

die Gesamtqualifikation

  • Qualifikation im Block II (Prüfungsbereich).
  • Detaillierte Regelung siehe MSS-Broschüre (Seite 35ff).
  • Verbesserung der Gesamtqualifikation nur, wenn das Ergebnis besser ist als der Durchschnitt der anderen Abiturprüfungsergebnisse.
 
  • Qualifikation im Block II Qualifikation im Block I (Quali­fikationsbereich)
  • Detaillierte Regelung siehe MSS-Broschüre (Seite 30ff).
  • Einbringung nur bei mindestens 5 Punkten möglich.

 

Ausführliche Informationen zur Besonderen Lernleistung und Facharbeit findet man in der Handreichung „Arbeitsformen in der gymnasialen Oberstufe“, die unter folgendem Link heruntergeladen werden kann: http://gymnasium.bildung-rp.de/fileadmin/user_upload/gymnasium.bildung-rp.de/mss/26_08_2011_Handreichung_Arbeitsformen_in_der_MSS.pdf

Was ist zu tun, wenn eine BLL oder Facharbeit angefertigt wird?

  • Rechtzeitig ein geeignetes Thema suchen und mit der betreuenden Lehrkraft absprechen. Beachten Sie hierzu unbedingt die unten angegebenen Termine und den Abgabekalender für Facharbeiten (im MSS-Aushang und auf der Homepage).
  • Arbeit bei der MSS-Leitung (Herrn Dally) anmelden. Hierzu ist eine Kopie des ausgefüllten Deckblatts abzugeben (erhältlich bei Herrn Dally oder im Downloadbereich der Homepage).
  • Sollten während der Anfertigung der Arbeit organisatorische Fragen auftreten, die nicht mit der betreuenden Lehrkraft geklärt werden können, stehen Herr Augenstein und Herr Dally für die weitere Beratung zur Verfügung.
  • Zur Bewertung der Arbeit werden zwei Exemplare in gebundener oder gehefteter Form bei der betreuenden Lehrkraft abgegeben. Das ausgefüllte Deckblatt und eine Erklärung über die eigenständige Erstellung der Arbeit sind mit einzuheften.
  • Die korrigierte und bewertete Originalarbeit verbleibt bei den Prüfungsunterlagen und wird nach Abschluss der Abiturprüfung zurückgegeben, die zweite Ausfertigung verbleibt bei der betreuenden Lehrkraft. Es empfiehlt sich, mindestens eine weitere Kopie für die eigenen Unterlagen anzufertigen.

Termine im Schuljahr 2016/17:

Facharbeit
Letzter Anmeldetermin: Dienstag, 07.02.2017
Letzter Abgabetermin: Freitag, 19.05.2017
(Kolloquium bis spätestens 12.07.2017)

Besondere Lernleistung
Letzter Anmeldetermin: Montag, 12.09.2016
Letzter Abgabetermin: Freitag, 30.06.2017
(Kolloquium bis spätestens 21.12.2017)